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Landesarbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz
Aktualisiert am 10. Juni 2008


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Landessprecher

Franz-Josef Schäfer franz-josef.schaefer@vollzug.jm.rpl.de

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Der Pädagogische Dienst im Justizvollzug des Landes Rheinland-Pfalz

Im Strafvollzug des Landes Rheinland-Pfalz gibt es derzeit neun hauptamtliche Lehrerinnen und Lehrer, davon acht auf Oberlehrerstellen in den verschiedenen Anstalten (Konzentration auf die beiden Jugendstrafanstalten) und einen Oberregierungsrat als Leiter der Justizvollzugsschule. Eine vakante Lehrerstelle der Justizvollzugsanstalt Wittlich wurde der Jugendstrafanstalt Wittlich zugeschlagen und ist zum 01.April 2008 von einer Kollegin mit erziehungswissenschaftlichem Masterabschluss besetzt worden. In Umsetzung des neuen Landesjugendstrafvollzugsgesetzes sollen in Wittlich und Schifferstadt jeweils ein Sportlehrer/Sportlehrerin eingestellt werden.  
   Von den Vorgenannten sind vier Kollegen in der Bundesarbeitsgemeinschaft organisiert. Eine Landesarbeitsgemeinschaft gibt es nicht. Meinungsaustausch beziehungsweise übergreifende Willensbildung auf der Ebene der rheinland-pfälzischen BAG-Mitglieder erfolgt per Telefon, Email oder persönlich bei der "Säubrenner-Kirmes" beziehungsweise bei der alljährlich in der Justizvollzugsschule des Landes Rheinland-Pfalz veranstalteten zweitägigen „Arbeitstagung für Lehrende und Bildungsbeauftragte“ der rheinland-pfälzischen Kolleginnen und Kollegen, zu der traditionell auch die saarländischen Kolleginnen und Kollegen, neuerdings auch die Bildungsbeauftragten und die unlängst berufene Evaluationsbeauftragte geladen sind.
   An der Gründung einer Landesarbeitsgemeinschaft wird nach den fruchtlosen Bemühungen meines Vorgängers auch deshalb nicht festgehalten, weil die Notwendigkeit von Fortbildung von der Mehrheit der mit der Beschulung von Gefangenen in Rheinland-Pfalz betrauten Lehrerinnen und Lehrern nicht erkannt wird und die Bereitschaft fehlt, für Fortbildung Unterricht ausfallen zu lassen. Dies ist umso bedauerlicher, als die vorgenannte Veranstaltung die einzige Fortbildungsveranstaltung für Lehrerinnen und Lehrer im rheinland-pfälzischen Vollzug darstellt.
   Ein weiteres Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft kommt aus dem rheinland-pfälzischen Kultusbereich. Hierbei handelt es sich um den an der Jugendstrafanstalt Schifferstadt beschäftigten Berufsschullehrer Jörg Roßner. Dieser hat den nachfolgenden Text über die Jugendstrafanstalt Schifferstadt als Beispiel für eine rheinland-pfälzische Anstalt geschrieben.

Franz-Josef Schäfer


1. Allgemeines

1.1. Lage der Anstalt
Die Jugendanstalt Schifferstadt liegt – umgeben und durchzogen von einem Mischwald – auf einem 11,7 Hektar großen Areal am südlichen Stadtrand von Schifferstadt im Bereich des Industriegebietes Süd.

12 Gebäude in ein- und zweigeschossiger Bauweise, überwiegend mit Satteldächern und Dachziegeln in rotem Farbton und ebensolchem Klinkermauerwerk versehen, geben der Anstalt ihr besonderes Gepräge. Sie erinnert an eine kleine dörfliche Siedlung. Dieses bauliche Erscheinungsbild hat auch für die konzeptionelle Ausgestaltung wesentliche Impulse gesetzt.

1.2 Vollzugszuständigkeit
Die Jugendstrafanstalt Schifferstadt ist eine Einrichtung für den Vollzug von Jugendstrafe an männlichen Gefangenen und für den Vollzug der Untersuchungshaft an jungen Männern unter 21 Jahren. Vereinzelt werden Freiheitsstrafen von mindestens 6 Monaten an geeigneten jungen Männern vollzogen, die bis zu Beendigung des Strafvollzuges noch nicht 24 Jahre alt sein werden. Die jungen Gefangenen haben ihren Wohn- und Aufenthaltsort in den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach, Frankenthal, Kaiserslautern, Landau, Mainz und Zweibrücken.

1.3. Belegungsfähigkeit
Die Jugendstrafanstalt Schifferstadt verfügt über 250 Haftplätze in 5 Unterkunftshäusern. Hinzu kommen noch vier Plätze im Zugangsbereich und sieben Betten in der Krankenabteilung.


2. Das vollzugliche Konzept

Der Jugendstrafvollzug misst traditionell der Erziehung ein zentrale Bedeutung bei, da die Verurteilung zugrunde liegenden Straftaten häufig entwicklungsbedingt sind. Deshalb sieht es die Jugendstrafanstalt als ihre Aufgabe an, festgestellte Defizite im persönlichen, familiären, sozialen, schulischen und beruflichen Bereich aufzuarbeiten. Unter Anleitung des Vollzugspersonals soll sich der junge Mensch schulische und berufliche Fertigkeiten aneignen und soziale Kompetenzen erwerben. Ihm soll Hilfestellung geleistet werden zu einem eigenverantwortlichen Leben in der Gemeinschaft unter Achtung der Rechte anderer. Die Vollzugsgestaltung hat diesem Ziel und den Anforderungen an ein geordnetes Zusammenleben Rechnung zu tragen.
Unmittelbar nach der Aufnahme wird mit dem Gefangenen ein erstes Gespräch über seine persönliche Situation geführt, besonders auch über seine Ängste und Sorgen vor der beginnenden Haft. Persönlichkeit und Lebensverhältnisse des jungen Mannes werden unter Leitung einer Psychologin oder eines Psychologen eingehend untersucht. Aufgrund dieser Erhebungen wird ein Erziehungsplan mit individuellen Schwerpunkten erstellt, die für die Erziehung des Gefangenen während des Vollzuges von besonderer Bedeutung sind. Dieser Plan, der mit den Gefangenen besprochen wird, äußert sich u. a. zur Frage der Zuweisung zu einer bestimmten Wohngruppe, der schulischen und beruflichen Aus- und Fortbildung und der Teilnahme an besonderen therapeutischen Behandlungsmaßnahme. Als solche sind hier insbesondere zu benennen:
Drogentherapie, Sexualstraftätertherapie, Arbeitstherapie, Soziales Training, Anti-Gewalttraining.
Den jungen Gefangenen ist das Tragen eigenen Kleidung grundsätzlich erlaubt. Ihnen obliegt die Pflege und der Wechsel der Kleidung und Körperwäsche. Dafür stehen ihnen Waschmaschinen und Wäschetrockner zur Verfügung. Außerdem enthält der Erziehungsplan Aussagen zu Vollzugslockerungen und Urlaub sowie zur Planung und Durchführung notwendiger Maßnahmen zur Entlassungsvorbereitung. Der Erziehungsplan wird fortlaufend überprüft und auf die Entwicklung des Gefangenen abgestimmt.

Vielen Gefangenen fehlt die Fähigkeit, überlegt und planvoll mit Geld oder mit anderen Zahlungsmitteln umzugehen. Dieses Umgang können sie im Rahmen des Einkaufs am anstaltseigenen Kiosk erlernen. Der Kiosk verfügt über umfangreiche Angebote an Nahrungsmittel und Genussmitteln sowie Mitteln zur Körperpflege.

Vergleichbar einer Scheckkarte mit Geheimnummer erhält jeder Gefangene eine Magnetstreifenkarte, die er, damit seine Identität und Berechtigung geprüft werden kann, am Kiosk-Computer eingibt. Er kann seinen aktuellen Kontostand ablesen und weiß dann, über welche Geldbeträge er verfügen kann, bevor er aus dem Angebot an Lebens-, Genussmitteln und Gegenständen des persönlichen Bedarfs auswählt. Durch häufige Gelegenheit zum Einkauf kann den verständlichen Wünschen der Gefangenen nach Erwerb frischer Waren Rechnung getragen und gleichzeitig ein planvoller Umgang mit ihrem Geld eingeübt werden.


Die allgemeine Freizeit liegt an Werktagen zwischen 16:00 Uhr und 21:30 Uhr. Zu dieser arbeitsfreien Zeit steht ein reichhaltiges Angebot an Gesprächs-, Therapie- und Freizeitgruppen zur Auswahl.
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Im Haftraum
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Der Erziehungsplan wird besprochen

Am Kiosk

Nach dem Frühstück gehen die beschäftigten Gefangenen zu ihren jeweiligen Ausbildungs- oder Arbeitsstätten. Dort arbeiten sie bis gegen 14:00 Uhr oder 15:30 Uhr bei einer halbstündigen Mittagspause.
Den Gefangenen, die nicht in Ausbildung oder Arbeit sind, wird eine sinnvolle Tagesgestaltung mit besonderen Freizeit- und Sportmaßnahmen angeboten.

Es steht eine gut sortierte Bücherei zu Verfügung, in der sich die Gefangenen Bücher ansehen und ausleihen können.

Gefangene mit Vollzugslockerungen haben darüber hinaus Gelegenheit zur Teilnahme an kulturellen und sportlichen Veranstaltungen außerhalb der Anstalt.

Durch erlebnispädagogische Gemeinschaftsveranstaltungen außerhalb der Mauern für lockerungsberechtigte Gefangene soll Verantwortungsbewusstsein vermittelt und das Selbstwertgefühl der Gefangenen gesteigert werden.


Schulische und Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Arbeit
Die Mehrheit der jungen Straftäter hat keinen Hauptschulabschluss. Da zudem nur wenige, die für eine abzuschließende Berufsausbildung notwendige Strafzeit mitbringen, stellt das Konzept zur beruflichen Bildung berufsvorbereitende Maßnahmen und berufliche Anpassungsmaßnahmen in den Vordergrund.

Mit zweimaligem Schulbeginn pro Jahr wird in den Ausbildungsbereichen Holz, Metall und Bau das Berufsvorbereitungsjahr angeboten, das durch Lehrkräfte der berufsbildenden Schulen Speyer durchgeführt wird. Das Berufsvorbereitungsjahr hat die Aufgabe, die Schüler auf den Eintritt in eine Berufsausbildung oder in ein Arbeitsverhältnis vorzubereiten. Es soll unter anderem die Ausbildungsbereitschaft und- fähigkeit steigern und einen dem Hauptschulabschluss entsprechenden Bildungsstand ermöglichen. In das Berufsvorbereitungsjahr werden Schüler aufgenommen, die nicht über den Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss verfügen. Als Vollzeitschuljahr umfasst das Berufsvorbereitungsjahr fachpraktischen und fachtheoretischen Unterricht. Bei erfolgreichen Abschluss erhalten die Schüler ein Zeugnis, das die Berufsreife (Hauptschulabschluss) ausweist.


In das Berufsfachschule I, die im Berufsfeld Metall eingerichtet ist, werden in der Regel Gefangene mit dem Abschlusszeugnis der Hauptschule oder einem gleichwertigen Bildungsnachweis aufgenommen. Dieser Lehrgang hat die Aufgabe, allgemeine (berufsfeldübergreifende) und bezogen auf ein Berufsfeld spezielle fachtheoretische und fachpraktische Lerninhalte sowie eine Fremdsprache (englisch) als berufliche Grundausbildung zu vermitteln. Bei erfolgreichem Abschluss des Bildungsganges wird für entsprechende Ausbildungsberufe 1 Jahr auf die Ausbildungszeit angerechnet.


Zum Ausgleich von Bildungsdefiziten wird Stütz- und Förderunterricht von justizeigenen Anstaltslehrern angeboten.
In einer bis zu dreimonatigen Orientierungsphase können junge Gefangene in einem Informations- und Motivationslehrgang verschiedene Berufsfelder kennen lernen. Daran schließt sich bei Eignung ein Grundausbildungslehrgang bis zu neun Monaten Dauer in dem von ihm gewünschten Berufsfeld an. Beabsichtigt ist, die Gefangenen nach und nach zu einer für sie geeigneten Berufswahl zu führen und ihnen auf diesem Weg durch zeitlich begrenzte Abschnitte immer wieder Erfolgserlebnisse zu vermitteln.

Das Berufsfortbildungswerk, Gemeinnützige Bildungseinrichtung des Deutschen Gewerkschaftsbundes GmbH, unterstützt die Anstalt durch zwei eigene Ausbilder. Die Lehrgangsteilnehmer werden von der Bundesanstalt für Arbeit nach den Vorgaben des Arbeitsförderungsgesetzes gefördert.
Zielgruppe sind Gefangene, bei denen befürchtet werden muss, dass ihre Integration in das Berufs- und Arbeitsleben nach der Entlassung ohne vorausgegangene Hilfsmaßnahmen scheitern wird. 
Für Gefangene, die weder schulische noch berufsvorbereitende Maßnahmen absolvieren, stehen Arbeitsplätze in Versorgungs- und Unternehmerbetrieben zur Verfügung.


Nicht zuletzt sind die jungen Männer zu berücksichtigen, die nicht in der Lager sind, die allgemeinen Arbeitsanforderungen zu erfüllen. Ihnen fehlt es an Motivation, Ausdauer, Konzentrations- und Durchhaltevermögen und an mangelndem Selbstvertrauen. Sie sollen unter fachkundiger Anleitung durch beschäftigungs- und arbeitstherapeutische Angebote ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten soweit entwickeln, dass Ihre Arbeitsfähigkeit hergestellt wird.


Wohngruppen – Trainingsfelder für soziales Verhalten
In den Wohngruppen, die als Trainingsfelder für die Einübung sozial akzeptierter Verhaltensweisen zu verstehen sind, verbringen die Gefangenen einen großen Teil ihrer Freizeit – betreut von einer Sozialarbeiterin oder einem Sozialarbeiter und fest zugeordneten Beamtinnen und Beamten des mittleren Vollzugsdienstes. Probleme und Konflikte, die sich im alltäglichen engen Zusammenleben ergeben, verlangen von dem Mitglied der Wohngruppe die aktive Bewältigung dieser Herausforderungen. Die jungen Gefangenen sind oft nicht in der Lage, Konfliktfälle anders als mit Gewalt zu lösen. In den Wohngruppen kann der junge Mann lernen, dass das Zusammenleben in einer Gemeinschaft Bereitschaft zur Kooperation mit anderen voraussetzt und rationale Entscheidungen erfordert.

Hierbei stehen die Mitglieder des Wohngruppenteams als Bezugspersonen beratend zur Seite und führen mindestens einmal in der Woche mit den Gefangenen eine Wohngruppenbesprechung durch, in der alle in der Gruppe anstehenden Probleme zur Sprache kommen. Die Wohngruppenstunde dient zudem dem Informationsaustausch und der Vorbereitung von Projekten. Zum Funktionieren der Wohngruppe gehört auch, dass Ihre Mitglieder nach einem von ihnen selbst aufgestellten Zeitplan das Reinigen der gemeinschaftlich genutzten Räume eigenverantwortlich übernehmen. 


Ein weiteres Trainingsfeld, Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit zu üben, besteht darin, dass die Gefangenen, mit Ausnahme des Mittagessens, welches an Arbeitstagen in der Kantine des Wirtschaftsgebäudes eingenommen wird, alle übrigem Mahlzeiten in den Küchen der Wohngruppen selbst zubereiten.
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Haftraum
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Beim Kochen in der Wohngruppe Freizeitraum in der Wohngruppe

Blick auf Haftgebäude
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Lageplan der Gesamtanlage

Speisesaal


3. Bauliche Gestaltung

3.1 In der Anstalt sind folgende Gebäude n(=Funktionsbereiche) angesiedelt:
- 1 Pfortengebäude mit Besuchsbereich (A)
- 1 Verwaltungsgebäude mit Vollzugsdienstleitung (B)
- 1 Schulgebäude mit Bücherei und Andachtsraum (C)
- 1 Werkstattgebäude mit Energiezentrale (DHK)
- 1 Wirtschaftsgebäude mit Küche und Kantine für Gefangene und Bedienstete (E)
- 5 Unterkunftshäuser (F1 – F5)
- 1 Gebäude mit Aufnahmebereich und medizinischer Abteilung (F6)
- 1 Sporthalle    (G)

3.2 Pfortengebäude (A)

Der Pfortenbereich gliedert sich zunächst in den gesicherten Pfortenraum sowie in die Personen- und Fahrzeugschleuse. Außerdem befindet sich dort der Besuchsbereich mit großem Gemeinschaftsbesuchsraum und mehreren Einzelbesuchsräumen.

3.3 Verwaltungsgebäude (B)
Die für die allgemeine Verwaltung bestimmten Dienstzimmer befinden sich in den beiden Etagen des Verwaltungsgebäudes. Im Obergeschoss sind neben dem Konferenzraum die Vollzugsdienstleitung und das Funkstudio untergebracht, im Kellergeschoss ist ein Sozialraum für die Bediensteten eingerichtet worden. Die Verwaltung ist von der Pforte aus schnell und unmittelbar zu erreichen. Von hier aus kann man auch rasch in die andren Funktionsbereiche gelangen.

3.4 Schulgebäude (C)
Das Schulgebäude umfasst im Erdgeschoss in wesentlichen die Bücherei, das Lehrerzimmer, den Konferenzraum, Büroräume und im Obergeschoss fünf Schulsäle, wovon einer als EDV-Schulungsraum eingerichtet ist, zwei Lehrmittelräume sowie den Kirchenraum mit zwei davor liegenden Dienstzimmern für die Seelsorger.


3.5 Werkstättengebäude (DHK)

Neben dem Bereich, in dem mehrere Unternehmerbetriebe mit ca. 30 Arbeitsplätzen eingerichtet sind und Gefangene einfache bis anspruchsvolle Tätigkeiten verrichten, sind Übungswerkstätten in den Berufsfeldern Holz, Metall und Bau untergebracht. Um einen zentralen Maschinensaal gruppieren sich die Räume für die Ausbildung an den Werkbänken. Hier stehen ca. 40 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Für die Gefangenen sind Pausen- und Umkleideräume eingerichtet. Im Anschluss an das Werkstättengebäude wurde ein ca. 6,5 x 20 m großes Gewächshaus und eine Fläche für acht Frühbeete errichtet. Dies gärtnerischen Anlagen sollen auch der Arbeitstherapie dienen.
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Übungswerkstatt Holz
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Kapelle Übungswerkstatt Metall
Übungswerkstatt Bau
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Gewächshaus

3.6 Das Wirtschaftsgebäude (E)
Das zentral gelegene Wirtschaftsgebäude verbindet den vorderen Teil der Anlage – den Arbeitsbereich – mit dem hinteren ruhigen Teil – den Wohnbereich. In diesem Gebäudekomplex befindet sich die Großküche mit den zugehörigen Funktionsbereiche und der durch eine Faltwand teilbare Speisesaal für Gefangene und Bedienstete. An einer Theke werden die Mahlzeiten ausgegeben. Im Bereich des Haupteinganges befindet sich der Kiosk, wo die Gefangenen für ihren persönlichen Bedarf einkaufen können.

3.7 Die Unterkunftsbereiche (F1 - F14)
Die Unterkunftsbereiche umfassen fünf baugleiche zweigeschossige Häuser mit je 50 Haftplätzen. Im Hauseingangsbereich liegt das Dienstzimmer des Hausdienstleiters. Von dort gelangt man über das Treppenhaus in die halbgeschossige versetzt angeordneten Wohngruppen im Erd- und Obergeschoss. Eine Wohngruppe umfasst 12 oder 13 Haftplätze, hinzu kommen: 1 Dienstzimmer, 1 Freizeitküche mit Kühl- und Lebensmittelfächern für jeden Gefangenen sowie Back- und Kochherd; 1 offener, in den Flurbereich integrierter Freizeitbereich; 1 Putzkammer und 1 Duschraum, in jedem der vier Häuser gibt es je zwei Hafträume mit drei Plätzen.
Jeder Haftraum ist mit robustem Mobiliar – weitestgehend aus Holz – ausgestattet und verfügt über ein Bett, einen Tisch, einen Stuhl, ein Regal und eine Bildertafel. Dazu gehört eine separate Nasszelle mit einem WC, Handwaschbecken und einen Spiegel. Zur Ausstattung des Haftraumes gehört weiter eine Gegensprechanlage. Die Haftraumtür ist durch ein spezielles Schloss – wie in Justizanstalten üblich – gesichert. Über diesem Schloss ist ein zusätzlicher Zylinderschloss angebracht, für das der Gefangene einen eigenen Schlüssel besitzt. Dies gibt ihm die Möglichkeit, seinen Haftraum von innen und außen vor unbefugtem Zutritt zu sichern. Im Kellergeschoss findet man zwei Bastelräume, einen Sportraum, die Hauskammer und den besonders gesicherten Haftraum. In der Hauswaschküche stehen zwei Waschmaschinen und ein Wäschetrockner.

3.8 Gebäude mit Zugangsbereich und medizinischer Abteilung (F6)
Die in diesem Haus im Erdgeschoss gelegene Aufnahmeabteilung verfügt neben mehreren Funktionsräumen insbesondere über vier Einzelhafträume, in denen die Neuzugänge kurzfristig untergebracht werden. Die medizinische Abteilung im Obergeschoss umfasst neben dem Arztzimmer und dem Zahnarztbehandlungsraum den Dienstzimmern für das Sanitätspersonal Einzel- und Gemeinschaftskrankenzimmer mit insgesamt sieben Betten.

3.9 Sporthalle (G) und Sportplatz
Für die Bereiche Freizeit und Sport stehen eine Sporthalle in der Größe 18 x 36 m mit Mehrzwecknutzung und ein Sportplatz mit 400-m-Bahn zur Verfügung, der verschiedene leichtathletische Anlagen für Weit- und Hochsprung, Kugelstoßen u. a. bietet.


4. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Der Dienst im Jugendstrafvollzug ist besonders personal- und persönlichkeitsintensiv. Der Berufsalltag stellt ein vielfältiges Anforderungsprofil an alle Bediensteten, denn sie müssen um glaubwürdig den gesetzlichen Erziehungsauftrag erfüllen zu können, Vorbild sein, dem Sicherheitsauftrag Genüge tun und, weil sie mit Gefangenen arbeiten, die ihrem sozialen Verhalten häufig schwere Defizite aufweisen, mit psychologischem Geschick und mit Kreativität auf die jeweiligen persönlichen Probleme der Gefangene eingehen. Bedienstete verschiedener Laufbahnen und Fachrichtungen stehen zur Umsetzung des Erziehungsauftrages zur Verfügung: 4 Psychologinnen/Psychologen, 4 Lehrerinnen/Lehrer, 8 Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen und Beamte des mittleren, gehobenen und höheren Verwaltungsdienstes. 127 Bedienstete des mittleren Vollzugs- und Werkdienstes, davon 30 Frauen, sind rund um die Uhr im Schichtdienst tätig. Vertragsärzte stellen die allgemein- und zahnmedizinische Versorgung sicher. Um die religiöse Betreuung kümmern sich ein katholischer und ein evangelischer Seelsorger. Eine Reihe von ehrenamtlichen Vollzugshelfern ist bereit, sich bei der Betreuung der Gefangenen, z. B. bei Einzelbetreuung, aber auch bei Gruppenaktivitäten, zu engagieren. Außerdem wirkt bei der Vollzugsgestaltung und den Betreuungsaufgaben ei aus fünf Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens bestehender Beirat mit, dessen weitere Aufgabe darin besteht, als Mittler zwischen den Gefangenen und dem Strafvollzug einerseits sowie der Öffentlichkeit andererseits zu dienen.


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