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2.
Das vollzugliche Konzept
Der
Jugendstrafvollzug misst traditionell der Erziehung ein zentrale Bedeutung
bei, da die Verurteilung zugrunde liegenden Straftaten häufig
entwicklungsbedingt sind. Deshalb sieht es die Jugendstrafanstalt als ihre
Aufgabe an, festgestellte Defizite im persönlichen, familiären,
sozialen, schulischen und beruflichen Bereich aufzuarbeiten. Unter
Anleitung des Vollzugspersonals soll sich der junge Mensch schulische und
berufliche Fertigkeiten aneignen und soziale Kompetenzen erwerben. Ihm
soll Hilfestellung geleistet werden zu einem eigenverantwortlichen Leben
in der Gemeinschaft unter Achtung der Rechte anderer. Die
Vollzugsgestaltung hat diesem Ziel und den Anforderungen an ein geordnetes
Zusammenleben Rechnung zu tragen.
Unmittelbar
nach der Aufnahme wird mit dem Gefangenen ein erstes Gespräch über seine
persönliche Situation geführt, besonders auch über seine Ängste und Sorgen vor
der beginnenden Haft. Persönlichkeit und Lebensverhältnisse
des jungen Mannes werden unter Leitung einer Psychologin oder eines
Psychologen eingehend untersucht. Aufgrund dieser Erhebungen wird ein
Erziehungsplan mit individuellen Schwerpunkten erstellt, die für die
Erziehung des Gefangenen während des Vollzuges von besonderer Bedeutung
sind. Dieser Plan, der mit den Gefangenen besprochen wird, äußert sich
u. a. zur Frage der Zuweisung zu einer bestimmten Wohngruppe, der
schulischen und beruflichen Aus- und Fortbildung und der Teilnahme an
besonderen therapeutischen
Behandlungsmaßnahme. Als solche sind hier insbesondere zu benennen:
Drogentherapie, Sexualstraftätertherapie, Arbeitstherapie, Soziales
Training, Anti-Gewalttraining.
Den jungen Gefangenen ist das
Tragen eigenen Kleidung grundsätzlich erlaubt. Ihnen obliegt die Pflege
und der Wechsel der Kleidung und Körperwäsche. Dafür stehen ihnen
Waschmaschinen und Wäschetrockner zur Verfügung.
Außerdem enthält der Erziehungsplan Aussagen zu Vollzugslockerungen und
Urlaub sowie zur Planung und Durchführung notwendiger Maßnahmen zur
Entlassungsvorbereitung. Der Erziehungsplan wird fortlaufend überprüft
und auf die Entwicklung des Gefangenen abgestimmt.
Vielen Gefangenen fehlt die Fähigkeit, überlegt und planvoll mit Geld
oder mit anderen Zahlungsmitteln umzugehen. Dieses Umgang können sie im
Rahmen des Einkaufs am anstaltseigenen Kiosk erlernen. Der Kiosk verfügt
über umfangreiche Angebote an Nahrungsmittel und Genussmitteln sowie
Mitteln zur Körperpflege.
Vergleichbar einer Scheckkarte mit Geheimnummer erhält jeder Gefangene
eine Magnetstreifenkarte, die er, damit seine Identität und Berechtigung
geprüft werden kann, am Kiosk-Computer eingibt. Er kann seinen aktuellen
Kontostand ablesen und weiß dann, über welche Geldbeträge er verfügen
kann, bevor er aus dem Angebot an Lebens-, Genussmitteln und Gegenständen
des persönlichen Bedarfs auswählt. Durch häufige Gelegenheit zum
Einkauf kann den verständlichen Wünschen der Gefangenen nach Erwerb
frischer Waren Rechnung getragen und gleichzeitig ein planvoller Umgang
mit ihrem Geld eingeübt werden.
Die allgemeine Freizeit liegt an Werktagen zwischen 16:00 Uhr und 21:30
Uhr. Zu dieser arbeitsfreien Zeit steht ein reichhaltiges Angebot an
Gesprächs-, Therapie- und Freizeitgruppen zur Auswahl.
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Nach
dem Frühstück gehen die beschäftigten Gefangenen zu ihren jeweiligen
Ausbildungs- oder Arbeitsstätten. Dort arbeiten sie bis gegen 14:00 Uhr
oder 15:30 Uhr bei einer halbstündigen Mittagspause.
Den Gefangenen, die nicht in Ausbildung oder Arbeit sind, wird eine
sinnvolle Tagesgestaltung mit besonderen Freizeit- und Sportmaßnahmen
angeboten.
Es steht eine gut sortierte Bücherei zu Verfügung, in der sich die
Gefangenen Bücher ansehen und ausleihen können.
Gefangene mit Vollzugslockerungen haben darüber hinaus Gelegenheit zur
Teilnahme an kulturellen und sportlichen Veranstaltungen außerhalb der
Anstalt.
Durch erlebnispädagogische Gemeinschaftsveranstaltungen außerhalb der
Mauern für lockerungsberechtigte Gefangene soll Verantwortungsbewusstsein
vermittelt und das Selbstwertgefühl der Gefangenen gesteigert werden.
Schulische und Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Arbeit
Die Mehrheit der jungen Straftäter
hat keinen Hauptschulabschluss. Da zudem nur wenige, die für eine
abzuschließende Berufsausbildung notwendige Strafzeit mitbringen, stellt
das Konzept zur beruflichen Bildung berufsvorbereitende Maßnahmen und
berufliche Anpassungsmaßnahmen in den Vordergrund.
Mit zweimaligem Schulbeginn pro Jahr wird in den Ausbildungsbereichen
Holz, Metall und Bau das Berufsvorbereitungsjahr angeboten, das durch
Lehrkräfte der berufsbildenden Schulen Speyer durchgeführt wird. Das
Berufsvorbereitungsjahr hat die Aufgabe, die Schüler auf den Eintritt in
eine Berufsausbildung oder in ein Arbeitsverhältnis vorzubereiten. Es
soll unter anderem die Ausbildungsbereitschaft und- fähigkeit steigern
und einen dem Hauptschulabschluss entsprechenden Bildungsstand ermöglichen.
In das Berufsvorbereitungsjahr werden Schüler aufgenommen, die nicht über
den Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss verfügen. Als
Vollzeitschuljahr umfasst das Berufsvorbereitungsjahr fachpraktischen und
fachtheoretischen Unterricht. Bei erfolgreichen Abschluss erhalten die Schüler
ein Zeugnis, das die Berufsreife (Hauptschulabschluss) ausweist.
In das Berufsfachschule I, die im Berufsfeld Metall eingerichtet ist,
werden in der Regel Gefangene mit dem Abschlusszeugnis der Hauptschule
oder einem gleichwertigen Bildungsnachweis aufgenommen. Dieser Lehrgang hat die
Aufgabe, allgemeine (berufsfeldübergreifende) und bezogen auf ein
Berufsfeld spezielle fachtheoretische und fachpraktische Lerninhalte sowie
eine Fremdsprache (englisch)
als berufliche Grundausbildung zu vermitteln. Bei erfolgreichem Abschluss des
Bildungsganges wird für entsprechende Ausbildungsberufe 1 Jahr auf die
Ausbildungszeit angerechnet.
Zum Ausgleich von Bildungsdefiziten wird Stütz- und Förderunterricht von
justizeigenen Anstaltslehrern angeboten. In
einer bis zu dreimonatigen Orientierungsphase können junge Gefangene in
einem Informations- und Motivationslehrgang verschiedene Berufsfelder
kennen lernen. Daran schließt sich bei Eignung ein
Grundausbildungslehrgang bis zu neun Monaten Dauer in dem von ihm gewünschten
Berufsfeld an. Beabsichtigt ist, die Gefangenen nach und nach zu einer für
sie
geeigneten Berufswahl zu führen und ihnen auf diesem Weg durch zeitlich
begrenzte Abschnitte immer wieder Erfolgserlebnisse zu vermitteln.
Das Berufsfortbildungswerk, Gemeinnützige Bildungseinrichtung des
Deutschen Gewerkschaftsbundes GmbH, unterstützt die Anstalt durch zwei
eigene Ausbilder. Die Lehrgangsteilnehmer werden von der Bundesanstalt für
Arbeit nach den Vorgaben des Arbeitsförderungsgesetzes gefördert. Zielgruppe
sind Gefangene, bei denen befürchtet werden muss, dass ihre Integration
in das Berufs- und Arbeitsleben nach der Entlassung ohne vorausgegangene
Hilfsmaßnahmen scheitern wird.
Für Gefangene, die weder schulische noch berufsvorbereitende Maßnahmen
absolvieren, stehen Arbeitsplätze in Versorgungs- und
Unternehmerbetrieben zur Verfügung.
Nicht zuletzt sind die jungen Männer zu berücksichtigen, die nicht in
der Lager sind, die allgemeinen Arbeitsanforderungen zu erfüllen. Ihnen
fehlt es an Motivation, Ausdauer, Konzentrations- und Durchhaltevermögen
und an mangelndem Selbstvertrauen. Sie sollen unter fachkundiger Anleitung
durch beschäftigungs- und arbeitstherapeutische Angebote ihre Fähigkeiten
und Fertigkeiten soweit entwickeln, dass Ihre Arbeitsfähigkeit
hergestellt wird.
Wohngruppen – Trainingsfelder für soziales Verhalten
In den Wohngruppen, die als Trainingsfelder für die Einübung sozial
akzeptierter Verhaltensweisen zu verstehen sind, verbringen die Gefangenen
einen großen Teil ihrer Freizeit – betreut von einer Sozialarbeiterin
oder einem Sozialarbeiter und fest zugeordneten Beamtinnen und Beamten des
mittleren Vollzugsdienstes. Probleme und Konflikte, die sich im alltäglichen
engen Zusammenleben ergeben, verlangen von dem Mitglied der Wohngruppe die
aktive Bewältigung dieser Herausforderungen. Die jungen Gefangenen sind
oft nicht in der Lage, Konfliktfälle anders als mit Gewalt zu lösen. In
den Wohngruppen kann der junge Mann lernen, dass das Zusammenleben in
einer Gemeinschaft Bereitschaft zur Kooperation mit anderen voraussetzt
und rationale Entscheidungen erfordert.
Hierbei stehen die Mitglieder des Wohngruppenteams als Bezugspersonen
beratend zur Seite und führen mindestens einmal in der Woche mit den
Gefangenen eine Wohngruppenbesprechung durch, in der alle in der Gruppe
anstehenden Probleme zur Sprache kommen. Die Wohngruppenstunde dient zudem
dem Informationsaustausch und der Vorbereitung von Projekten. Zum
Funktionieren der Wohngruppe gehört auch, dass Ihre Mitglieder nach einem
von ihnen selbst aufgestellten Zeitplan das Reinigen der gemeinschaftlich
genutzten Räume eigenverantwortlich übernehmen.
Ein weiteres Trainingsfeld, Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit
zu üben, besteht darin, dass die Gefangenen, mit Ausnahme des
Mittagessens, welches an Arbeitstagen in der Kantine des Wirtschaftsgebäudes
eingenommen wird, alle übrigem Mahlzeiten in den Küchen der Wohngruppen
selbst zubereiten.
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