Europarat Empfehlung
(EU-
Empfehlung)


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Europarat Ministerkomitee: Empfehlung Nr. R (89) 12 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über die Weiterbildung im Strafvollzug
(Angenommen vom Ministerkomitee am 13. Oktober 1989 bei der 429. Tagung der Ministerbeauftragten;
Übersetzung aus dem Englischen)

Das Ministerkomitee, nach Artikel 15 Buchstabe b der Satzung des Europarats,
 - in der Erwägung, dass das Recht auf Bildung ein Grundrecht ist;
 - in Anbetracht der Bedeutung der Bildung für die Entwicklung des einzelnen und der Gesellschaft;
 -
in der besonderen Erkenntnis, dass ein Großteil der Gefangenen auf dem Bildungsweg wenig erfolgreich gewesen ist und deshalb jetzt einen vielfältigen Bildungsbedarf hat;
 - in der Erwägung, dass die Weiterbildung im Strafvollzug dazu beiträgt, den Strafvollzug menschlicher zu gestalten und die Haftbedingungen zu verbessern;
 - in der Erwägung, dass Weiterbildung im Strafvollzug ein wichtiges Mittel ist, um die Rückkehr des Gefangenen in die Gesellschaft zu erleichtern;
 - in der Erkenntnis, dass es bei der praktischen Umsetzung bestimmter Rechte oder Maßnahmen gemäß den folgenden Empfehlungen gerechtfertigt sein kann, zwischen Strafgefangenen und Untersuchungsgefangenen zu unterscheiden;
 - in Anbetracht der Empfehlung Nr. R (87) 3 über die Europäischen Strafvollzugsgrundsätze und der Empfehlung Nr. R (81) 17 über die Erwachsenenbildungspolitik, empfiehlt den Regierungen der Mitgliedstaaten, politische Maßnahmen zu treffen, die Folgendem Rechnung tragen:
 

1. Alle Gefangenen haben Zugang zur Weiterbildung, die Schulfächer, beruflich Bildung, kreative und kulturelle Aktivitäten, Sport, Sozialerziehung und die Möglichkeit, eine Bücherei zu benutzen, umfassen sollte. 10. Gefangene sollten mindestens einmal wöchentlich unmittelbaren Zugang zu einer gut bestückten Bücherei haben.
2. Die Weiterbildung für Gefangene sollte der für entsprechende Altersgruppen außerhalb der Anstalt vorgesehenen Weiterbildung vergleichbar und das Lernangebot für Gefangene so breit wie möglich sein. 11. Sport für Gefangene sollte stärker betont und gefördert werden.
3. Die Weiterbildung im Strafvollzug sollte die Weiterentwicklung des gesamten Menschen unter Berücksichtigung seiner sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebensumstände zum Ziel haben. 12. Kreativen und kulturellen Tätigkeiten sollte eine bedeutende Rolle beigemessen wenden, weil diese Tätigkeiten den Gefangenen besondere Möglichkeiten der Selbstentfaltung und des eigenen Ausdrucks bieten können.
4. Alle an der Strafvollzugsverwaltung und der Anstaltsleitung Beteiligten sollten die Weiterbildung möglichst weitgehend erleichtern und unterstützen. 13. Die Sozialerziehung sollte praktische Elemente enthalten, die den Gefangenen befähigen, mit dem täglichen Leben im Strafvollzug zurechtzukommen, um so seine Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern.
5. Weiterbildung sollte im Strafvollzug keinen geringeren Stellenwert haben als Arbeit, und die Gefangenen sollten durch ihre Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen keine finanziellen Nachteile haben. 14. Gefangenen sollte nach Möglichkeit die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen außerhalb der Anstalt gestattet werden.
6. Es sollten alle Anstrengungen unternommen werden, um den Gefangenen zu ermutigen, in allen Bereichen der Weiterbildung aktiv teilzunehmen. 15. Muss die Weiterbildung innerhalb der Anstalt erfolgen, so sollte die Außenwelt möglichst umfassend mit eingebunden werden.
7. Es sollten Fortbildungsprogramme vorgesehen werden, um sicherzustellen, dass das in der Anstalt tätige Lehrpersonal geeignete Methoden der Erwachsenenbildung anwendet. 16. Es sollten Maßnahmen getroffen werden, damit die Gefangenen nach der Entlassung ihre Weiterbildung fortsetzen können.
8. Besondere Aufmerksamkeit sollte Gefangenen mit besonderen Schwierigkeiten, speziell denjenigen mit Lese- oder Rechtschreibproblemen zukommen. 17. Gelder, Ausstattung und Lehrkräfte, die für eine angemessene Weiterbildung der Gefangenen nötig sind, sollten bereitgestellt werden.
9. Die berufliche Bildung sollte die umfassendere Entwicklung des einzelnen zum Ziel haben und Tendenzen auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigen.