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Europarat Ministerkomitee: Empfehlung Nr. R (89) 12 des
Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über die Weiterbildung im Strafvollzug
(Angenommen vom
Ministerkomitee am 13. Oktober 1989 bei der 429. Tagung der
Ministerbeauftragten; Übersetzung
aus dem Englischen)
Das
Ministerkomitee, nach Artikel 15 Buchstabe b der Satzung des Europarats,
- in
der Erwägung, dass das Recht auf Bildung ein Grundrecht ist;
- in Anbetracht der
Bedeutung der Bildung für die Entwicklung des einzelnen und der Gesellschaft;
-
in
der besonderen Erkenntnis, dass ein Großteil der Gefangenen auf dem Bildungsweg
wenig erfolgreich gewesen ist und deshalb jetzt einen vielfältigen
Bildungsbedarf hat;
- in
der Erwägung, dass die Weiterbildung im Strafvollzug dazu beiträgt, den
Strafvollzug menschlicher zu gestalten und die Haftbedingungen zu verbessern;
- in
der Erwägung, dass Weiterbildung im Strafvollzug ein wichtiges Mittel ist, um
die Rückkehr des Gefangenen in die Gesellschaft zu erleichtern;
- in
der Erkenntnis, dass es bei der praktischen Umsetzung bestimmter Rechte oder
Maßnahmen gemäß den folgenden Empfehlungen gerechtfertigt sein kann, zwischen
Strafgefangenen und Untersuchungsgefangenen zu unterscheiden;
- in
Anbetracht der Empfehlung Nr. R (87) 3 über die Europäischen
Strafvollzugsgrundsätze und der Empfehlung Nr. R (81) 17 über die
Erwachsenenbildungspolitik, empfiehlt den Regierungen der Mitgliedstaaten,
politische Maßnahmen zu treffen, die Folgendem Rechnung tragen:
| 1. | Alle Gefangenen haben Zugang zur Weiterbildung, die Schulfächer, beruflich Bildung, kreative und kulturelle Aktivitäten, Sport, Sozialerziehung und die Möglichkeit, eine Bücherei zu benutzen, umfassen sollte. | 10. | Gefangene sollten mindestens einmal wöchentlich unmittelbaren Zugang zu einer gut bestückten Bücherei haben. |
| 2. | Die Weiterbildung für Gefangene sollte der für entsprechende Altersgruppen außerhalb der Anstalt vorgesehenen Weiterbildung vergleichbar und das Lernangebot für Gefangene so breit wie möglich sein. | 11. | Sport für Gefangene sollte stärker betont und gefördert werden. |
| 3. | Die Weiterbildung im Strafvollzug sollte die Weiterentwicklung des gesamten Menschen unter Berücksichtigung seiner sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebensumstände zum Ziel haben. | 12. | Kreativen und kulturellen Tätigkeiten sollte eine bedeutende Rolle beigemessen wenden, weil diese Tätigkeiten den Gefangenen besondere Möglichkeiten der Selbstentfaltung und des eigenen Ausdrucks bieten können. |
| 4. | Alle an der Strafvollzugsverwaltung und der Anstaltsleitung Beteiligten sollten die Weiterbildung möglichst weitgehend erleichtern und unterstützen. | 13. | Die Sozialerziehung sollte praktische Elemente enthalten, die den Gefangenen befähigen, mit dem täglichen Leben im Strafvollzug zurechtzukommen, um so seine Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern. |
| 5. | Weiterbildung sollte im Strafvollzug keinen geringeren Stellenwert haben als Arbeit, und die Gefangenen sollten durch ihre Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen keine finanziellen Nachteile haben. | 14. | Gefangenen sollte nach Möglichkeit die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen außerhalb der Anstalt gestattet werden. |
| 6. | Es sollten alle Anstrengungen unternommen werden, um den Gefangenen zu ermutigen, in allen Bereichen der Weiterbildung aktiv teilzunehmen. | 15. | Muss die Weiterbildung innerhalb der Anstalt erfolgen, so sollte die Außenwelt möglichst umfassend mit eingebunden werden. |
| 7. | Es sollten Fortbildungsprogramme vorgesehen werden, um sicherzustellen, dass das in der Anstalt tätige Lehrpersonal geeignete Methoden der Erwachsenenbildung anwendet. | 16. | Es sollten Maßnahmen getroffen werden, damit die Gefangenen nach der Entlassung ihre Weiterbildung fortsetzen können. |
| 8. | Besondere Aufmerksamkeit sollte Gefangenen mit besonderen Schwierigkeiten, speziell denjenigen mit Lese- oder Rechtschreibproblemen zukommen. | 17. | Gelder, Ausstattung und Lehrkräfte, die für eine angemessene Weiterbildung der Gefangenen nötig sind, sollten bereitgestellt werden. |
| 9. | Die berufliche Bildung sollte die umfassendere Entwicklung des einzelnen zum Ziel haben und Tendenzen auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigen. |