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Berufsbild
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Das Berufsbild des Lehrers im Justizvollzug
I. Allgemeines
Das Ziel des Vollzuges ist ein Bildungsziel, nämlich
die Befähigung der Gefangenen zu einem Leben ohne Straftaten. Zur
Verwirklichung dieses Bildungszieles bedarf es einer ausreichenden Anzahl von
hauptamtlichen Lehrern und eines differenzierten Bildungsangebotes mit
ausreichender materieller Ausstattung in den Justizvollzugsanstalten.
II. Dienstverhältnis
- Der hauptamtliche Lehrer muss die Voraussetzungen
für ein Lehramt an öffentlichen Schulen erfüllen.
- Er arbeitet innerhalb des vollzugsrechtlichen
Rahmens und der Bestimmungen des öffentlichen Bildungswesens - soweit sie
auf den Justizvollzug anzuwenden sind - fachlich eigenverantwortlich.
- Nach einer Erprobungszeit wird der Lehrer in der
Regel und unter Ernennung zum Lehrer oder Oberlehrer in
den Justizvollzugsdienst berufen.
- Dienstvorgesetzter des Lehrers ist der
Anstaltsleiter.
- Die Ausübung und die personelle Besetzung der
Fachaufsicht der Aufsichtsbehörden soll unter Beteiligung des Lehrers
erfolgen.
- Schon im eigenen Interesse sollte der Vollzug - wie
für andere Berufsgruppen auch - für seine besonders qualifizierten Lehrer
ausreichend Beförderungsstellen vorsehen.
III. Aufgaben
Der hauptamtliche Lehrer im Justizvollzug unterstützt das Vollzugsziel durch
- Die Einrichtung und Betreuung von Bildungsangeboten,
- die verantwortliche Mitwirkung bei der
Ausgestaltung des Vollzugsalltages unter pädagogischen
Gesichtspunkten einschließlich der besonderen Förderung sozialer
Lernprozesse auch außerhalb von Bildungsmaßnahmen und
- die Mitarbeit bei der Ausbildung des
Vollzugspersonales.
Die Aufgabenstellung des einzelnen Lehrers ergibt sich
aus der jeweiligen Anstaltskonzeption, den personellen Rahmenbedingungen und
seinen individuellen Interessen und Voraussetzungen (beispielsweise
Fächerkombinationen). Die Angebote werden sich, wo dies möglich ist, an den
klassischen, abschlussorientierten Angeboten schulischer und beruflicher
Bildung orientieren. Aber dort, wo dies mangels ausreichender Strafzeit oder
Bildungsvoraussetzungen der Gefangenen nicht möglich ist, wird es flexibler Angebote bedürfen. Um die Reichweite seiner Arbeit zu
verbessern, sollen dem Lehrer nach Möglichkeit weitere Mitarbeiter an die Hand
gegeben werden. Allgemein lassen sich die möglichen Aufgabenfelder
folgendermaßen auflisten und gruppieren, in denen dann Schwerpunkte gebildet
werden können:
| Organisation |
Unterricht und
Betreuung |
Vollzug |
- Einrichtung, Leitung und Fortentwicklung
schulischer und beruflicher Bildungsmaßnahmen
- Zusammenarbeit mit externen Bildungsträgern
- Öffentlichkeitsarbeit
- Berichte
- Auswahl und Betreuung der nebenamtlichen
Lehrkräfte
- Entscheidung über die Aufnahme der Gefangenen
in die Lehrgänge
- Beschaffung und Verwaltung von Lehr- und
Lernmitteln
- Überregionale Zusammenarbeit mit anderen
Ausbildungsanstalten
- Teilnahme an Anstalts- und Hauskonferenzen
- Durchführung von Konferenzen
- Mitwirkung bei der Freizeitgestaltung
- Betreuung der ehrenamtlichen Mitarbeiter
- Leitung der Gefangenenbücherei
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- Erteilung von Unterricht in den
Bildungsmaßnahmen
- Betreuung der Lehrgangsteilnehmer
- Durchführung von Kurs- und Einzelgesprächen
- Entwicklung lehrgangsbegleitender
Maßnahmen
- Organisation von Fördermaßnahmen
- Ansprache bildungsunwilliger Gefangener
- Unterricht in den Maßnahmen für die
Ausbildung und Fortbildung der Bediensteten
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- Mitarbeit an der Behandlungsuntersuchung und
in den Vollzugskonferenzen
- Beteiligung an Disziplinarmaßnahmen sowie
vollzuglichen Stellungnahmen
- Gegebenenfalls auch vollzugliche Leitung der Schul-
oder auch der Aufnahmeabteilung
- Beteiligung an der Auswahl der Mitarbeiter im
Justizvollzug
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